Oberschwabenklinik
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Informationen für Begleitpersonen

 

Liebe Kinder, Eltern und Angehörigen!

Wir heißen Sie und Ihr Kind in unserer Kinderklinik herzlich willkommen.

Ob Operation, Erkrankung oder Unfall: Kinder und Eltern stehen immer ängstlich vor der Frage: Können wir zusammenbleiben? Für uns ist die Anwesenheit einer Bezugsperson sehr wichtig zur Förderung der Genesung unserer Patienten und zur Vermeidung eines seelischen Traumas.

Auf den Stationen wird ihr Kind mit anderen Kindern ein Zimmer teilen. Sie haben die Möglichkeit, rund um die Uhr bei ihrem Kind zu bleiben – unsere Besuchszeiten sind grundsätzlich 24 Stunden am Tag.

Immer wenn aus medizinischen Gründen eine Begleitperson erforderlich ist, werden die Kosten dafür von den Krankenkassen übernommen. Seitens der Krankenkassen wird die Notwendigkeit generell anerkannt bei Kindern bis zum 7.Geburtstag. Zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen besteht hier eine bundesweite Vereinbarung über die Höhe der Vergütung (45,- €/Tag).

Für die Unterbringung von Begleitpersonen, bei denen keine medizinische Notwendigkeit besteht, berechnen wir den bundesweit vereinbarten Satz von 45 € (30,- €/Übernachtung, 15,- €/Vollpension). Dieser Betrag wird in der Regel bei noch nicht schulpflichtigen Kindern von den Krankenkassen übernommen. Sie können als Mutter oder Vater auf einem Liegebett im Zimmer ihres Kindes schlafen, in einer unserer speziellen Mutter-Kind-Einheiten untergebracht werden oder in der Nähe, im 3. Stock unserer Kinderklinik, ein Zimmer beziehen.

Auf unserer Mutter-Kind-Station im 1. Stock haben wir für Sie eine Elternwohnung eingerichtet, dort können Sie sich zurückziehen, etwas essen, etwas trinken, lesen oder fernsehen. In unserer Personalcafeteria haben Sie die Möglichkeit zu frühstücken und aus unserem Menüangebot ein Mittagessen zu wählen oder Sie bestellen direkt auf ihrer Station bettseitige Vollpension.

Bei Kindern ab dem 7. Geburtstag muss der Arzt die medizinische Indikation zur Mitaufnahme einer Begleitperson begründen. Sie ist z.B. gegeben, wenn Eltern eine neue Behandlung mit erlernen müssen oder Ihr Kind an einer lebensbedrohlichen oder schweren lebensverändernden Erkrankung leidet.

Begleitpersonen ohne medizinische Indikation müssen die Übernachtung und, wenn sie bettseitige Verpflegung wünschen,  pro Tag 15,00€ Vollpension selbst übernehmen.