Oberschwabenklinik
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Das Herzstück der OSK wird saniert

Historisch ist das EK seit dem Gründungsjahr 1901 in einem Komplex aus sieben Gebäuden und fünf Anbauten zu seiner heutigen Form zusammengewachsen. Bauliche Ergänzungen gab es in den Jahren 1933, 1958, 1962 (in diesem Jahr entstand das markante Hochhaus), 1969, 1984 mit dem neuen Bettenhaus am Südrand und zuletzt 1992 mit dem neuen Funktionstrakt.

Die Sankt Elisabeth-Stiftung, die alte Eigentümerin, hat sich bereits seit dem Jahre 2000 damit beschäftigt, die Grundlagen für die anstehende und dringend notwendige Generalsanierung des EK zu schaffen. Als der Landkreis zum 1. März 2005 das EK von der Stiftung übernahm, war mit dem Sozialministerium bereits eine Zielplanung abgestimmt und daraus ein erster Bauabschnitt entwickelt worden. Für diesen ersten Abschnitt wurde seitens der Stiftung beim Sozialministerium ein Förderantrag gestellt und das Baugenehmigungsverfahren der Stadt Ravensburg grundsätzlich abgeschlossen. Für den Landkreis und die neue Geschäftsführung der Oberschwaben Klinik stellte sich die Frage, ob angesichts der Änderung wesentlicher Grundlagen und eines neuen medizinischen Konzeptes der OSK an dieser schon weit fortgeschrittenen Planung festgehalten werden soll.

Dem Bauprojekt Krankenhaus St. Elisabeth galten im weiteren Verlauf des Jahres 2005 eingehende Gespräche, Informationen und Beratungen sowohl in den Gremien des Landkreises als auch im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung der Oberschwaben Klinik und im Sozialministerium. Sie mündeten am 26. Januar 2006 in die grundsätzliche Entscheidung des Kreistages, die Planung für das EK neu aufzurollen. Folgende Beschlüsse fasste der Kreistag in seiner Sondersitzung:

Als Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung des EK wird die von der Sankt Elisabeth-Stiftung entwickelte Zielplanung nicht mehr weiterverfolgt. Der Förderantrag für den ersten Bauabschnitt wird beim Sozialministerium zurückgezogen.

Der Kreistag beauftragt die Kreisverwaltung, das Raum- und Funktionsprogramm für das EK fortzuschreiben und dem Kreistag zur Freigabe vorzulegen. Als Standard für die Unterbringung der Patienten werden grundsätzlich 1- und 2-Bettzimmer festgesetzt. Die Umsetzung dieses Standards soll stufenweise erfolgen. Zunächst sollen nur in einem Bettenhausneubau zu schaffenden Allgemeinpflegebetten in dieser Form hergestellt werden. Die Unterbringung in dem aus dem Jahre 1984 stammenden Bettenhaus Süd-Ost wird derzeit als ausreichend betrachtet.

Zur Auswahl und Vergabe des Architektenauftrages wird ein VOF-Verfahren durchgeführt. Im Rahmen dieses VOF-Verfahrens wird zur Ausarbeitung einer Zielplanung für das EK ein begrenzt offener Architektenwettbewerb durchgeführt. An diesem Wettbewerb sollen maximal zwölf Bewerber teilnehmen.

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, ihm bis zu seiner Sitzung am 18. Mai 2006 Konzepte für folgende Punkte zur Entscheidung vorzulegen: Logistikzentrum; Medizinisches Versorgungszentrum am EK und Schaffung von Praxisräumen für niedergelassene Ärzte; Diagnostikzentrum; Energieversorgung; Aus-, Fort- und Weiterbildung; Verwaltung; Hubschrauberlandeplatz; Personalwohnen; Rettungswache; Seelsorge sowie einen vorläufigen Kostenrahmen sowie ein Raum- und Funktionsprogramm.

Die OSK hat sich angemessen an den Gesamtkosten und der Finanzierung des Neubaus zu beteiligen. Grundsätzlich kommen dazu die Vereinbarungen aus dem Mietvertrag zwischen der OSK und dem Landkreis zur Kostenmiete zur Anwendung.

Der Kreistag beauftragt die Verwaltung, parallel zur Durchführung des Architektenwettbewerbes die Möglichkeiten eines kompletten Neubaus des EK an einem anderen geeigneten Standort im Stadtgebiet Ravensburg aufzuzeigen.

Gemäß dem Auftrag aus dieser Sondersitzung legte die Kreisverwaltung dem Kreistag am 18. Mai konzeptionelle Vorschläge vor, mit denen das Gremium wesentliche Rahmenbedingungen für den Architektenwettbewerb beschloss (Auszüge):

Im Rahmen der Gesamtsanierung werden am EK keine Räume mehr für Logistik vorgehalten. Aus wirtschaftlichen Gründen soll in einem ersten Schritt nur der Bereich der Speisenversorgung ausgelagert werden. Die übrigen Bereiche sollen zunächst unverändert bleiben. Die derzeit als Lager und Apotheke genutzten Räume im EK werden grundsätzlich zur Disposition gestellt, soweit eine günstigere Organisation dieser Funktionseinheiten möglich wäre oder die Flächen einer höherwertigen Nutzung zugeführt werden könnten. Chancen und Risiken durch ein Outsourcing von Logistikleistungen bzw. dem Bau und Betrieb eines Logistikzentrums im Rahmen eines Public-Private-Partnership-Modells werden geprüft.

Im Krankenhausgebäude sollen keine Praxen für niedergelassene Ärzte integriert werden. Die Architekten sollen untersuchen, an welcher Stelle beim EK ein separates Ärztehaus möglich ist. Der Standort sollte eine Verzahnung des Ärztehauses mit dem Diagnostikbereich des EK ermöglichen.

Im EK-Gebäude soll eine große zentrale Diagnostikeinheit entstehen. Die vorhandenen Großgeräte sollen grundsätzlich an den bestehenden Standorten bleiben und in dieses Diagnostikzentrum eingebunden werden. Die Architekten sollen zeigen, wie zum Zeitpunkt von Ersatzbeschaffungen der Kernspintomograph in den Bereich der Radiologie verlagert werden kann.

Der Standort der Technikzentrale wird zur Disposition gestellt. Die Architekten sollen sagen, an welcher Stelle ein geeigneter Standort für eine Heizzentrale wäre. Der Standort soll zukunftsgewandte Technologien, insbesondere auch eine Holzhackschnitzelanlage, ermöglichen.

Die Architekten sollen zeigen, wo ein geeigneter Standort für ein Ausbildungszentrum als Ersatz für die derzeit genutzten Räume im Kinderkrankenhaus St. Nikolaus wäre.

Die Unterbringung der Verwaltung soll im Rahmen des Gesamtprojektes realisiert werden.

Eine „kleine“ Rettungswache des Roten Kreuzes soll in das EK integriert werden.

Räume für die Seelsorge sollen im künftigen Eingangsbereich entstehen.

Aus Wettbewerbsgründen soll ein neues Bettenhaus als erster Bauabschnitt ausgewiesen werden.

Dem von der Planungsgesellschaft HWP erstellten Raumprogramm stimmte der Kreistag in dieser Sitzung grundsätzlich zu. Als Kostenrahmen zog der Kreistag 100 Millionen Euro (ohne externes Logistikzentrum und Ausbildungszentrum). Soweit die Teilnehmer des Architektenwettbewerbes vom genannten Kostenrahmen abweichen, müssen sie nach dem Beschluss des Kreistages hinreichend Argumente anführen, dass die erhöhten Baukosten durch eine Steigerung der Effizienz im laufenden Betrieb ausgeglichen werden kann.

In seiner Sitzung am 27. Juli 2006 beschäftigte sich der Kreistag erneut mit dem EK. Beschlossen wurde unter anderem:

Die Architekten sollen eine Aussage darüber treffen, wo ein geeigneter Standort für ein Parkhaus am EK wäre. Dieses soll 750 Plätze für Besucher und Mitarbeiter bieten und möglichst nahe am Haupteingang und in gut erreichbarer Nähe zum Ärztehaus stehen.

Das im Jahre 1962 erbaute Hochhaus wird zur Disposition gestellt. Die Architekten sollen Vorschläge machen, ob es abgerissen werden soll oder einer sinnvollen weiteren Nutzung zugeführt werden kann. Für die Zukunft sieht die OSK keinen Bedarf mehr, eigenen Wohnraum für Mitarbeiter vorzuhalten.

Mit Hochdruck gehen die Gespräche zwischen dem Landkreis, der Oberschwaben Klinik und dem Sozialministerium des Landes weiter. Die Formel für die künftige Bettenzahl des EK lautete zunächst „450 plus x“. Mittlerweile ist klar, dass jeweils zehn Betten für die Kinderpsychosomatik und die Palliativmedizin hinzukommen. Im Übrigen bleibt das „x“ weiter eine Unbekannte. Die Architekten müssen daher im Wettbewerb aufzeigen, an welchen geeigneten Stellen sich künftige Erweiterungsmöglichkeiten befinden. Mit wie vielen Betten das „neue“ EK letztlich gebaut wird, hängt von den weiteren Gesprächen und den Entwicklungen in der Region ab. Bei allen Beratungen ist der feste Wille zu spüren, das Krankenhaus St. Elisabeth als das Herzstück der medizinischen Versorgung einer ganzen Region zu stärken.