Oberschwabenklinik
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Entlassung

Ihre Entlassung aus dem Krankenhaus erfolgt in Absprache mit Ihrem behandelnden Arzt. Die Uhrzeit regeln Sie mit Ihrem Stationspersonal. Den sogenannten Kurzbrief für Ihren Hausarzt geben wir Ihnen sofort mit. Vergessen Sie bitte nicht, bei Ihrer Entlassung folgendes zu erledigen:

 

  • Zuzahlung (Eigenbeteiligung an den Krankenhauskosten bei gesetzlich Versicherten; der vom Gesetzgeber festgelegte Betrag von 10 Euro pro Tag muss für maximal 28 Tage Krankenhausaufenthalt pro Kalenderjahr entrichtet werden; für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren entfällt die Zuzahlung)
  • Entwertung Ihrer Telefonkarte am Automaten
  • Abholung Ihrer hinterlegten Wertsachen
  • Bitte nehmen Sie mitgebrachte Befunde und Röntgenbilder wieder mit